wegen Frostaufbruch - 7,5 Tonnen-Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestraßen und Interessentenwegen im Gemeindegebiet Schladming 

Die Stadtgemeinde Schladming informiert und macht darauf aufmerksam, dass von Seiten der Bezirkshauptmannschaft Liezen, gemäß Straßenverkehrsordnung, für nachstehende Gemeindestraßen bzw. Interessentenwege ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht – „ausgenommen Busse und Zustelldienste“ für die Tau- und Schmelzperiode (Frostaufbruch) verfügt wurde. Die Gewichtsbeschränkung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft und endet mit deren Entfernung.

Geltungsbereich:

Preuneggstraße:             Abzweigung B320 Pichl in Richtung Preunegg bis Strickbrücke unter Einschluss des Straßenabschnittes vlg. Bankwirt bis vlg. Koana

Preuneggstraße:             Pisten-Überführung vlg. Tonner bis zur Strickbrücke

Untertalstraße:                für den gesamten Straßenzug

Obertalstraße:                 für den gesamten Straßenzug

Ahornweg:                       für den gesamten Straßenzug

Fastenberg-Janerweg:   für den gesamten Straßenzug

Linden-, Spreitzweg:      für den gesamten Straßenzug

Rohrmoos-Südweg:       für den gesamten Straßenzug

Wiesenweg:                     für den gesamten Straßenzug

Reiterkreuzweg:              für den gesamten Straßenzug

Ennsweg:                         für den gesamten Straßenzug

Sonnenweg:                     für den gesamten Straßenzug

Spreitzenbergweg:         für den gesamten Straßenzug

Brandweg:                       für den gesamten Straßenzug

Breilerweg:                      für den gesamten Straßenzug

Gleimingbergweg:          ab dem Ende des Siedlungsgebietes Richtung Gleimingberg

Ausgenommen von dieser Gewichtsbeschränkungsverordnung sind Einsatzfahrzeuge, Zustelldienste, Müllabfuhr, Milchtransporte sowie Buslinien und Bustransfers zu den Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben.