Amtstafel
Diese Online-Amtstafel ist ein zusätzliches Service der Stadtgemeinde Schladming. Sie ersetzt nicht die physische Amtstafel im Rathaus der Stadt Schladming.
Öffentliche Kundmachungen
Kundmachung gem. § 42 Abs. 1a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) idgF
Kundmachung gem. § 13 Abs. AVG und § 86b BAO bezügl. Amtsstunden u. Parteienverkehr
Für die Ennsbrücke LEHEN - Verbindung Oberhaus Weißenbach - gilt ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge ab 5,5 to
Diese Verordnung wird aufgehoben, sobald keine Gefahr mehr zu befürchten ist.
über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren "Recht auf Wohnen".
Die 7,5t Beschränkung für bestimmte Strassen tritt mit Montag, den 11. Aril 2022 laut Verordnung wieder außer Kraft.