Die Stadtgemeinde Schladming ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für 'schladming.at'.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ und mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalt
Werden gerade erarbeitet!
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit [nationalen Rechtsvorschriften]
[Führen Sie die Unvereinbarkeit(en) der Website(s)/mobilen Anwendung(en) auf und/oder beschreiben Sie die Abschnitte/Inhal
te/Funktionen, die noch nicht vereinbar sindxi].
b) Unverhältnismäßige Belastung
[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger
Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird].
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren
Rechtsvorschriften fallen].
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15. Oktober 2025 erstellt und zuletzt am 16. Okober 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
[Geben Sie einen Link zu dem Feedback-Mechanismus an und beschreiben Sie den Feedback-Mechanismus, mit dem der öffentlichen
Stelle etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt und Informationen über von der
Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte eingeholt werden können.]
[Nennen Sie die Kontaktangaben der Stelle(n)/Abteilung(en)/Person(en), die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung
der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist/sind.]
Durchsetzungsverfahren
[Geben Sie einen Link zu dem Durchsetzungsverfahren an und beschreiben Sie das Durchsetzungsverfahren, das bei nicht zufrieden
stellenden Antworten auf die nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie übermittelten Mitteilungen oder Anträge in
Anspruch genommen werden kann.]
[Nennen Sie die Kontaktangaben der zuständigen Durchsetzungsstelle]