Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Stadtgemeinde Schladming möchte Sie darüber informieren, dass für den Fastenbergweg (ab Kreuzung Harreiterweg in Richtung Untertal) und für den Janerweg (ab der Janerbrücke in Richtung Fastenberg) durch die Bezirkshauptmannschaft Liezen mit Bescheid GZ: BHLI-301300/2025-6 ein Fahrverbot (in beide Richtungen) „ausgenommen Anrainerverkehr und Radfahrer“ verordnet wurde.

Begründet wird das Fahrverbot durch das massiv steigende Verkehrsaufkommen und die begrenzte Fahrbahnbreite.

Diese Maßnahme wurde seitens der Bezirkshauptmannschaft Liezen verordnet, um den Verkehr in diesen Bereichen zu vermindern und schwere Unfälle in Zukunft verhindern zu können.

Wir bitten um Ihr Verständnis und um Information Ihrer Besucher und Gäste!